Reform der österreichischen Verwaltungsbehörden unter Maria Theresia

von: Axel Klausing

GRIN Verlag , 2007

ISBN: 9783638601443 , 21 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Reform der österreichischen Verwaltungsbehörden unter Maria Theresia


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Reformen in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia und Josef II. (1740-1790), Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschäftigt sich im Rahmen des Seminars 'Reformen in der Habsburgermonarchie unter Maria Theresia und Josef II. (1740-1790)' mit der Entwicklung der Verwaltungsbehörden in Österreich. Vorangetrieben wird diese Reform der Verwaltungsbehörden durch den Geist des aufgeklärten Absolutismus, in dem Sinne, dass der Monarch zwar weiterhin der Träger der Staatsgewalt sei, aber der hauptsächliche Zweck des Staates über das Wohl der Bürger definiert sein müsse. Zusätzlich verstärkt wurde der Maria Theresianische Reformdrang durch wenig erfolgreiche Kriege wie den Österreichischen Erbfolgekrieg . Die militärischen Misserfolge, vor allem gegen das flächenmäßige und auch an Einwohnern kleinere Preußen, zeigten Missstände in der österreichischen Verwaltung auf und nötigten zum Handeln. Zu Beginn der Arbeit wird Exkurs geführt, der die österreichischen Besonderheiten bezüglich dieser Verwaltungsreformen, wie z.B. den noch immer ausgeprägten Einfluss der Stände auf die gesamtstaatliche Politik, erläutert und aufzeigt wie vielschichtig die Probleme gerade bei einer österreichischen Staatsreform waren. Darauf folgend werden die Reformen Maximilian I. und Ferdinand I. kurz umrissen, die sozusagen die Vorstufen bilden und mit ihren Verwaltungsreformen eben jene Behörden in Leben gerufen haben, deren Reformen Maria Theresia ihr Leben lang beschäftigt haben. Den Kern bildet der Ausblick auf die durch von Haugwitz durchgeführten Reformen der Landesverwaltung, sowie der übrigen Verwaltungsorgane, wie z.B. des Geheimen Rates oder der Hofkanzlei. Abschließend sollen kurz die von Kaunitz angestrebten Reformgebiete, wie das 'Directorium internis' als auch der Staatsrat angerissen werden.