Relative Weltgesellschaft - Ein Prozessmodell zur Messung des Exklusionsniveaus einer Nation aus der Weltgesellschaft mit Fallbeispielhafter Anwendung auf Kuba

von: Marcello Indino

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638542616 , 33 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Relative Weltgesellschaft - Ein Prozessmodell zur Messung des Exklusionsniveaus einer Nation aus der Weltgesellschaft mit Fallbeispielhafter Anwendung auf Kuba


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1.5 (CH 5.5), Universität Zürich, Sprache: Deutsch, Abstract: 1945 gründeten einundfünfzig Staaten die Vereinten Nationen und legten - nach dem gescheiterten, weil einflusslosen Völkerbund - den Grundstein zur Konstituierung der zu diesem Zeitpunkt noch schwachen Weltgesellschaft (Bornschier, 2002a, S. 19). Mit gewisser peinlicher Berührung stellen wir fest, dass die beiden Kleinstinselstaaten Demokratische Republik Osttimor und Schweizerische Eidgenossenschaft sich erst zu Beginn des dritten Jahrtausend überwinden konnten, den Vereinten Nationen beizutreten. Immerhin, denn bis heute besitzen neben dem Heiligen Stuhl noch vier weitere Staaten keine Vollmitgliedschaft. Auch die mehr als einundzwanzigtausend Einwohner der Cook Islands verhindern bis heute die politische Vollkonstituierung der Weltgesellschaft. Man könnte annehmen, dass solange sich nicht alle Staaten der Welt zu einer gemeinsamen Organisation (welcher Natur auch immer) zusammenschliessen, von Weltgesellschaft nicht die Rede sein darf. Über dieses strenge Kriterium kann nur hinweggesehen werden, wenn man die Weltgesellschaft nicht alsbestehendes,sondern alsentstehendesFaktum betrachtet. Bornschier (2002b, S. 685) sieht den Wert der Entwicklung als ein Ausdruck gemeinsamer Leitvorstellungen in der Weltgesellschaft. Bestehendes schliesst Entwicklung aber aus, Entstehendes ist hingegen ihr Äquivalent. Sobald die Weltgesellschaft sich final konstituiert hat, respektiert sie eine ihrer Leitvorstellungen nicht mehr und bestreitet somit endogen ihre eigene Existenz. Durch ewig (!) dauernde Beitrittsverhandlungen erlaubt beispielsweise der Vatikan die Respektierung der weltgesellschaftlichen Leitvorstellungen der Entwicklung. Thema dieser Arbeit soll aber die andere Seite der Medaille sein. Festgehalten wurde, dass der Beitritt der meisten Staaten der Welt zu den Vereinten Nationen den Grundstein zur Konstituierung der Weltgesellschaft legte. Die Nichtteilhabe gewisser Nationen - also der ausdrückliche Wille dieser Staaten nicht Vollmitglied der Vereinten Nationen, resp. der Weltgesellschaft sein zu wollen - legitimiert wiederum wie gesagt deren Existenz im Sinne der Entwicklungsleitvorstellung. Aber was ist mit dem Ausschluss eines Staates aus der Weltgesellschaft? Ist er ebenfalls ein diesbezüglicher Beitrag, weil er das ganze Konstrukt in Bewegung hält? Oder ist der Ausschluss per se gar nicht möglich, weil man von dem Moment an nur von partieller, relativer Weltgesellschaft sprechen müsste (und dadurch ein Paradox künstlich am Leben erhalten würde)? [...]