Reconquista und Ostsiedlung - ein Vergleich

von: Thomas Keller

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638506106 , 24 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Reconquista und Ostsiedlung - ein Vergleich


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Die Reconquista (Proseminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht der Frage nach, inwiefern Reconquista und Ostsiedlung Parallelen aufweisen. Der Autor bezieht sich dabei auf eine These von R. Bartlett, der davon ausgeht, dass diese beiden Vorgänge innerhalb der europäischen Expansion des Hohen und Späten Mittelalters sehr ähnlich gewesen sind und geht der Frage nach, inwieweit diese These verifiziert werden kann und es tatsächlich Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt. Der Autor geht dabei davon aus, dass die Reconquista geregelter und geordneter ablief, als die deutsche Siedlung in Ostmittel- und Osteuropa. Hierzu wird untersucht, welche Rollen Dörfer und Städte hatten und wie die Bevölkerungsstruktur der eroberten Gebiete war. Die Arbeit gibt einen kurzen historischen Überblick über die Ostsiedlung sowie über die Reconquista und Repoblacion. Im Hauptteil wird die Rolle von Dörfern und Städten untersucht. Für die Untersuchung der sogenannten deutschen Ostsiedlung wurde das Gebiet der Mark Brandenburg herangezogen. De Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Reconquista und deutsche Ostsiedlung durchaus Parallelen aufweisen. In beiden Fällen wurde der Missions- und Kreuzzugsgedanke verwendet, um eine Eroberung zu rechtfertigen oder zu initiieren. Allerdings gab es bei der Besiedlung oder Vergabe von Land gravierende Unterschiede. Mudejares und Moriscos wurden in Spanien nur eine zeitlang geduldet und mussten immer in abgetrennten Stadtvierteln oder Vorstädten leben. Die slawische Bevölkerung hingegen wurde meistens nicht vertrieben, sondern vermischte sich mit Neusiedlern oder lebte gleichberechtigt neben diesen und war nur im Sonderfall der Kietze nicht gleichberechtigt.