Gesetzgebungskompetenzen zur Reform sogenannter Ländersteuern unter Beachtung des Art. 72 II GG n.F.

von: Marcel Engels

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638563482 , 21 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Gesetzgebungskompetenzen zur Reform sogenannter Ländersteuern unter Beachtung des Art. 72 II GG n.F.


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Steuerrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die aktuelle Haushaltslage von Bund, Länder und Gemeinden zeichnet sich vor allem durch eine immer größere werdende Überschuldung der öffentlichen Kassen aus. Nicht umsonst wird auf Grund der desaströsen Ausgangslage der Ruf nach umfassenden Änderungen des derzeitigen Systems immer lauter. Doch wie könnte eine solche Neu- respektive Umgestaltung aussehen? Mehrheitlich wird in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Länder gegenüber der starken Stellung des Bundes gesehen. Auch eine Reform der sogenannten Ländersteuern käme für eine Sanierung der öffentlichen Kassen in Betracht. Doch wie sind die derzeitigen Gesetzgebungskompetenzen zur Reform eben dieser Steuern durch das Grundgesetz ausgestaltet und welche Bedeutung kommt dabei dem Art. 72 II GG n.F. bei? Dazu soll zu erst ein kurzer geschichtlicher Abriss zeigen, wie schwer es in den einzelnen Abschnitten der deutschen Geschichte war und ist, in einem Bundesstaat eine zufriedenstellende Lösung zur Ausgestaltung der Finanzverfassung für Bund und Länder zu finden. Darauf aufbauend werden im Folgenden die Begriffe 'Steuer' und 'Gesetzgebungskompetenz' tiefergehend im Hinblick auf ihre Bedeutung im GG hin untersucht. Schließlich wird ausgehend von der derzeitigen Gesetzgebungsbefugnis des Bundes und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die derzeitige Steuergesetzgebung analysiert und den Fragen nachgegangen, wo und in wie weit Reformüberlegungen bei den sich bietenden Gesetzgebungskompetenzen überhaupt anbieten. In der abschließenden Schlussbetrachtung werden dann die zusammengetragenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst, sowie ein Resümee gezogen, bevor ein Ausblick zur zukünftigen Ausgestaltung der Steuergesetzgebungskompetenzen und der Stellung der Länder zum Bund gegeben wird.