Der Weg zum Vertrag über das Doppelkönigtum - Die Auseinandersetzung zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen in den Jahren 1314 bis 1325

von: Jens Wittig

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638556484 , 18 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Der Weg zum Vertrag über das Doppelkönigtum - Die Auseinandersetzung zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen in den Jahren 1314 bis 1325


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Die Habsburger, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Echtheit und vor allem der Wahrheitsgehalt mittelalterlicher Quellen wird zuweilen angezweifelt. Ähnlich häufig sind diese Zweifel wohl auch berechtigt, da die Menschen, die in dieser Zeit die Geschichte niederschrieben und deswegen Chronisten genannt werden, nur allzu häufig ihre eigenen Wahrheiten geschaffen haben, sei es aus Unkenntnis der tatsächlichen Umstände oder mangels ausreichendem Abstand von an den jeweiligen Handlungen beteiligten Personen und daraus resultierender subjektiver Sichtweise. Nicht ganz so häufig allerdings wird die Echtheit besiegelter Urkunden dieses Zeitalters in Frage gestellt, zumal wenn sie einen Vertrag zwischen zwei Königen darstellen. Genau dies war aber zeitweise der Fall bei dem Vertrag zum Doppelkönigtum von Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen aus dem Jahre 1325. Dessen Inhalt erscheint auf den ersten Blick höchst ungewöhnlich, da man in den damaligen Jahrhunderten in den meisten Fällen daran gewöhnt war, von nur einem König beherrscht zu werden. Diese Arbeit nun hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie es zu besagtem Vertrag gekommen ist. Wie war es überhaupt möglich, dass zur gleichen Zeit zwei verschiedene Personen Anspruch auf den Thron des heiligen römischen Reiches deutscher Nation hatten und, was noch verwunderlicher ist, zusammen ein Dokument aufsetzten und besiegelten, nach dessen Inhalt sie sich den Herrschaftsanspruch über ein- und dasselbe Gebiet teilten?