Familienleistungsausgleich

von: Sarah Gleie

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638564236 , 14 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Familienleistungsausgleich


 

Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Familienlastenausgleich (FLA) Der Familienlastenausgleich ist 'das Subsystem im deutschen System der sozialen Sicherung und Daseinsvorsorge, das auf einen Ausgleich für die besonderen Kosten zielt, die Familien für Pflege und Erziehung von Kindern aufwenden müssen.' 1 Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 1990 zum Thema 'Familienbesteuerung, Familienlastenausgleich, Familienkomponente in der Rentenversicherung' wurde einerseits der Handlungsbedarf, der in diesem Bereich dringend nötig war, aufgezeigt und andererseits auch eine Entwicklung eines gerechteren Familienlastenausgleich angemahnt. Der Familienlastenausgleich ist historisch gewachsen und verändert sich ständig mit den sich verändernden Rahmenbedingungen (wie z.B. gesetzliche Regelungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes) die durch die politische Lage mitbestimmt werden. Das bedeutet, dass die regierenden Parteien einen hohen Einfluss auf die Umsetzung von familienentlastenden bzw. fördernden Leistungen besitzen. Der Familienlastenausgleich kann den wirtschaftlichen Interventionen der Familienpolitik zugeordnet werden. Er umfasst verschiedene Leistungen auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene. Er wurde im Jahre 1949 eingeführt und diente dazu die wirtschaftlichen Verhältnisse von Familien mit Kindern zu verbessern, um die drastische Abnahme der Geburtenzahlen nach dem 2. Weltkrieg aufzufangen. Zunächst sollte dieses durch steuerliche Kinderfreibeträge erreicht werden. 1955 wurde ab dem dritten Kind ein durch das Kindergeldgesetz geregelter Betrag von 25 DM gezahlt ( dualer FLA ). Ab 1961 gab es Kindergeld schon ab dem zweiten Kind. Von 1975 bis 1982 gab es als einzige Leistung des Familienlastenausgleichs Kindergeld ab dem ersten Kind in Höhe von 50 DM. Von diesem Zeitpunkt an sind die Leistungen, die Eltern erhalten haben nach und nach erhöht worden. Die Finanzierung der Leistungen (hier Kindergeld und Kinderfreibetrag) ergibt sich heute wie folgt: [...]