Die 'Goldene Bulle von 1356' im Spiegel der Handschriften, der Historiographie und des gelehrten Rechts - Am Beispiel des Kurfürstenbildes bei drei verschiedenen Rezipienten des 15. Jahrhunderts

von: Nico Nolden

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638502788 , 11 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Die 'Goldene Bulle von 1356' im Spiegel der Handschriften, der Historiographie und des gelehrten Rechts - Am Beispiel des Kurfürstenbildes bei drei verschiedenen Rezipienten des 15. Jahrhunderts


 

Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,6, Universität Hamburg (Historisches Seminar - Arbeitsbereich Mittelalter), Veranstaltung: Die historiographische Rezeption der 'Goldenen Bulle von 1356', Sprache: Deutsch, Abstract: Der Untersuchungsgegenstand Nachdem die Zeitgenossen scheinbar die Bedeutung der Goldenen Bulle für die Herrschaft im Reich nicht absahen, stieg das Interesse nach dem Jahr 1400 bedeutend an. Von großem Interesse für die Forschung muss daher sein, in welcher Weise verschiedene soziale Gruppen zu dieser Zeit die Regularien der Goldenen Bulle rezipierten und in welcher Art sie ihren Inhalt verschriftlichten. Als Grundlage der vorliegenden Arbeit dienen die Regularien, wie sie die Goldene Bulle Karls IV. 1356 vorsah. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der Kurfürsten gelegt werde, um den Inhalt betreffender Passagen im Anschluss mit den vorzustellenden Textabschnitten dreier Quellen des 15. Jahrhunderts zu vergleichen. Aus der Feder eines Kanonikers des Stiftes St. Theobald von Metz stammt die 'Chronique, ou Annales du Doyen de S. Thiébaut de Metz'. Diese Chronik, die nach dem Jahre 1429 entstanden sein muss, gibt einen Einblick in die geistliche Perspektive auf die Goldene Bulle. Für eine stadtbürgerliche, weltliche Perspektive werden 'Les coroniques parlans de l'empereur Hanrey cuien de Luxembourg et de sa descendue' von Jaique Dex und seinem Sohn vorgestellt, die zwischen 1434 und 1438 in Metz entstanden. Zuletzt wird auf die juristische Arbeit von Peter von Andlau hingewiesen, der als Rechtsgelehrter im Jahre 1460 eine erste rechtshistorische Arbeit über das Alte Reich unter dem Titel 'Libellus de Cesarea Monarchia' unter Verwendung der Goldenen Bulle verfasst hat und damit als Begründer des deutschen Staatsrechtes gelten kann. Sein Text soll einen Aspekt der Sicht der juristischen Gelehrtenschaft damaliger Zeit repräsentieren. Die Frage nach der Perspektive dieser Schriften auf die Goldene Bulle wird auf die Rolle der Kurfürsten in den Schilderungen der Metzer Chroniken über den Besuch Kaiser Karls IV. in der Stadt (1356/57) fokussiert. Daher werden sich die Untersuchungen an der Goldenen Bulle und der rechtshistorischen Schrift an den relevanten Ereignissen orientieren, welche zunächst der Einzug des Kaisers und seines Gefolges in die Stadt Metz, dann die Messe zum Heiligen Abend und schließlich das Festbankett auf dem Champ-à-Sailles der Stadt Metz sind.