Die trilinguale Sprachsituation in Luxemburg - heute

von: Andreas Adam

GRIN Verlag , 2005

ISBN: 9783638416313 , 88 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 36,99 EUR

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Die trilinguale Sprachsituation in Luxemburg - heute


 

Magisterarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Französische Philologie - Linguistik, Note: Sehr Gut (1,3), Universität Trier (Fachbereich II), Veranstaltung: Luxemburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Lëtzebuergesch wurde 1848 zum ersten Mal bei einem offiziellen Anlaß verwendet: Der Abgeordnete C.M. André wendete sich anläßlich der Ständeversammlung in Ettelbrück über die Teilnahme am Frankfurter Parlament auf lëtzebuergesch an die Versammlung und erläuterte seinen Standpunkt ganz in seiner Muttersprache. Die Verfassung von 1848 hatte die Wahlfreiheit zwischen Deutsch und Französisch und damit die Zweisprachigkeit des Staates festgelegt. Bereits 1847 war das erste 'Lexikon der Luxemburger Umgangssprache' mit deutscher und französischer Übersetzung von J. F. Gangler erschienen. Die Triglossiesituation in Luxemburg rückte erstmals 1896 in den Vordergrund, als der Abgeordnete Caspar Mathias Spoo seine Antrittsrede im Parlament auf '...Lëtzebuergesch...' hielt. Vorausgesetzt wird bei der Bezeichnung Triglossiesituation, daß man Lëtzebuergesch als Sprache versteht. Die Verwendung der moselfränkischen Mundart der Bevölkerung durch Spoo 1896 führte damals zum Verbot , d.h. zur Nichtzulassung von Lëtzebuergesch im Parlament. Die Einstellung der Bevölkerung zum Lëtzebuergeschen war damals eine andere als heute. So sagte der Präsident zu Spoos lëtzebuergescher Rede: 'Maintenant, si l'hon. M. Spoo a préparé un discours en luxembourgeois qu'il allait nous faire entendre à l'occasion de la discussion du budget, je proposerai, à titre de transaction, de laisser passer la chose pour aujourd'hui: mais la Chambre prendra la décision qu'à l'avenir tout le monde emploiera la langue française ou la langue allemande.' Spoo begründete seinen Gebrauch des Lëtzebuergeschen interessanterweise unter anderem mit der damals aktuellen Verfassung, wonach im Parlament entweder Deutsch oder Französisch zu sprechen war: 'Unsere Sprache ist die Deutsche, und ich behaupte sogar, dass dieselbe viel älter und ehrwürdiger ist als das sogenannte Hochdeutsche. Denn lange vorher ist sie gesprochen worden, bevor ein Lessing, Göthe[sic!] und Schiller gekommen waren, welche der hochdeutschen Sprache erst ihre bessere Gestalt gegeben haben. ... ... Luxemburgisch ist Deutsch und hat sein verfassungsmäßiges Recht hier. Das kann doch nicht anders heissen als: Rede jeder das Deutsch, welches ihm am besten geht..'