Betriebliche Altersversorgung - Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

von: Martina Beier

diplom.de, 2012

ISBN: 9783842829664 , 88 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 28,00 EUR

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Betriebliche Altersversorgung - Fallbearbeitung im Arbeitsrecht


 

Inhaltsangabe:Einleitung: Der dieser Bearbeitung zugrunde liegende Sachverhalt wurde im Mai 2009 als 4-Wochen-Hausarbeit von dem Oberlandesgericht / JPA Düsseldorf ausgegeben. Im Wesentlichen werden folgende Themen behandelt: - Kündigungsschutzklage. - Anforderungen an eine Abmahnung und deren Funktion. - Voraussetzungen einer betrieblichen Übung. - Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung infolge betrieblicher Übung. - Voraussetzung an ein Widerrufsrecht der betrieblichen Altersversorgung. - Abänderung einer individualvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung. - Drei-Stufen-Modell des BAG. - kollektives Günstigkeitsprinzip. Sachverhalt: Die MarX-GmbH (X) ist ein mittelständisches Produktionsunternehmen. In ihrem Düsseldorfer Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, beschäftigt sie mehr als 350 Arbeitnehmer. Aufgrund einer internen Anweisung der Geschäftsführung an die Personalabteilung war es bei X bereits seit dem Jahre 1972 üblich, den Werkmeistern nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit eine schriftliche Versorgungszusage zu erteilen. Die an die Werkmeister überreichten Schreiben lauteten üblicherweise wie folgt: ‘Sehr gehrte(r) Frau/Herr... wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie im Falle des Erreichens der Altersgrenze von uns eine monatliche betriebliche Altersrente erhalten werden. Die Einzelheiten unserer Versorgungszusage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben. Bitte betrachten Sie diese von uns freiwillig erteilte Versorgungszusage als Zeichen unserer Anerkennung für Ihre Arbeit. Wir hoffen, dass Sie auch in Zukunft Ihre ganze Einsatzkraft dem Fortkommen unserer Firma widmen werden. Ihre MarX-GmbH. PS: Eine Kopie dieses Schreibens wird dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme übermittelt’. Ausweislich des beigefügten Informationsschreibens sagte die X den Werkmeistern eine Gesamtversorgung mit einer Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu. Bei Abfassung des Informationsschreibens im Jahre 1972 führte die Bruttoversorgungsobergrenze beim maximal möglichen Versorgungsgrad zu einer Versorgung von etwa 90% des Nettogehaltes eines aktiven Werkmeisters. Das Versorgungsschreiben enthielt auch die folgenden Hinweise: ‘Die Firma behält sich vor, die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wenn die bei Erteilung der Versorgungszusage maßgebenden Verhältnisse sich nachhaltig so wesentlich verändert haben, dass der Firma die Aufrechterhaltung der [...]