Shared Service Center Kundenmanagement: Notwendiges Konglomerat oder Fluch der Liberalisierung des Energiemarktes in Europa

von: Daniel Macula

diplom.de, 2008

ISBN: 9783836609371 , 108 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 48,00 EUR

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Shared Service Center Kundenmanagement: Notwendiges Konglomerat oder Fluch der Liberalisierung des Energiemarktes in Europa


 

Inhaltsangabe:Einleitung: Im April 1998 erfolgte ein weltweit einmaliger und historisch beispielloser Vorgang: die vollständige und übergangslose Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Dabei gingen die entscheidenden gesetzgeberischen Impulse von europäischer Ebene aus. So waren im Bereich der leitungsgebundenen Energien Strom und Gas, die Binnenmarktrichtlinie Elektrizität (EltRL) bis 1997 und die Binnenmarktrichtlinie Erdgas (GasRL) bis 2000 in nationales Recht umzusetzen. Dem leistete der Gesetzgeber in Deutschland durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts folge. Es enthält im Wesentlichen zwei Gesetzesänderungen. In Artikel 1 eine komplette Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und in Artikel 2 eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§11 GWB). In der Vergangenheit, bis in die Anfänge des letzten Jahrhunderts zurückreichend, war die deutsche Landschaft der leistungsgebundenen Energieversorgung durch die Anreihung von Gebietsmonopolen gekennzeichnet. Die Energieversorger befanden sich in der Position eines Monopolisten, mit der Macht des alleinigen Anbieters ausgestattet, der nicht darauf angewiesen war, sich Kundenwünschen anzupassen oder sich danach zu richten. Jede Gemeinde sah sich einem Einzigen seine Versorgungsdienste anbietenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) gegenüber, insofern sie kein eigenes EVU betrieb. Die Konzessionsverträge über die Nutzung der öffentlichen Wege zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen EVU enthielten auf dessen Betreiben regelmäßig Ausschließlichkeitsklauseln, die kumulierende Wegenutzungen durch andere EVU verboten. Charakteristikum der alten Monopolordnung war das Zusammenfallen von Netzbetrieb und Energielieferung in ein und derselben Person. Angesichts dieser Problematik hat die EU-Kommission im Jahr 2003 zwei Beschleunigungsrichtlinien erlassen, welche in Deutschland derzeit in nationales Recht umgesetzt werden; die Richtlinie 2003/54/EG und die Richtlinie 2003/55/EG. Die EU schreibt den Energieversorgungsunternehmen darin die Umsetzung des Begriffes „Unbundling“ und somit die Ausgründung des Netzes bis 2007 vor. Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben einer sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Schaffung von wirksamem Wettbewerb. Zuständig für diese Regulierung des Netzzugangs ist die Bundesnetzagentur, die ebenfalls am 13. Juli [...]

Daniel Zimmermann ist Diplom Betriebswirt und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Europäischen Fernhochschule Hamburg (Abschluss 2004) und absolvierte ein Masterstudium (MBA) am Josef Schumpeter Institut Wels mit dem Schwerpunkt Organisationswissenschaften (Abschluss 2007). Derzeit ist Daniel Zimmermann als Managementberater mit Schwerpunkt Energieversorgung tätig