Bilanzierung von immateriellem Anlagevermögen nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP

von: Andreas Schiestl

GRIN Verlag , 2005

ISBN: 9783638439909 , 30 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 16,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Bilanzierung von immateriellem Anlagevermögen nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Lörrach, früher: Berufsakademie Lörrach, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beleuchtet die Unterschiede in der Bilanzierung von immateriellem Anlagevermögen nach HGB, IAS und US-GAAP. Dabei werden ausschließlich der Geschäfts- oder Firmenwert, Patente und Lizenzen betrachtet. Beispielsweise können Patente bei IAS und US-GAAP aktiviert werden, nach HGB gilt dagegen ein Aktivierungsverbot. Bei der Bilanzierung des Unternehmenswertes verfahren die drei Rechnungslegungen in gleicher Weise. Der originäre Geschäfts- oder Firmenwert darf dabei aktiviert werden, für den derivaten Firmenwert herrscht sogar Aktivierungspflicht. Nach IAS und US-GAAP dürfen Patente nur in Höhe der Herstellungskosten, Lizenzen nur in Höhe der Erwerbskosten aktiviert werden. Dies führt allerdings zu dem Problem, dass der eigentliche Wert dieser Patente und Lizenzen für die jeweiligen Unternehmen oft viel höher liegt, denn diese Rechte generieren dem Unternehmen Rückflüsse in bedeutender Höhe. Diese Rückflüsse entstehen aufgrund einer kostengünstigeren Produktion oder aufgrund eines neuen Produkts, welche auf die Patente oder Lizenzen zurückzuführen sind. Daher wäre es sinnvoll, diesen höheren Wert in der Bilanz zu aktivieren. Eine ähnliche Problematik entsteht bei der Bilanzierung des originären Geschäfts- oder Firmenwerts. Er darf weder nach HGB, noch nach IAS oder US-GAAP aktiviert werden, obwohl er oftmals einen sehr entscheidenden Wert darstellt. Beispielsweise verkaufen Konzerne wie Coca-Cola oder Adidas einen Großteil ihrer Produkte nur aufgrund des Markennamens. Deshalb sollte dieser in der Bilanz aktiviert werden. Bevor jedoch eine Aktivierung von Unternehmenswerten, Patenten und Lizenzen durchführbar ist, muss zuvor ein Weg gefunden werden, diese Vermögenswerte marktkonform zu bewerten. Denn ohne eine marktgerechte Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter ist eine Ansetzung in der Bilanz nicht sinnvoll und räumt zudem den Unternehmen zusätzlichen Spielraum für Bilanzpolitik ein. Daher muss eine geeignete Bewertungsgröße gefunden werden, die eine einheitliche und faire Bewertung des immateriellen Anlagevermögens gestattet. Dies gestaltet sich allerdings äußerst schwierig.