Der Vertrag über eine Verfassung für Europa - Die Artikel 16, 40 und 41 als Begründung der Militärmacht Europa?

von: Stephan Mehlhorn

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638481793 , 20 Seiten

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Der Vertrag über eine Verfassung für Europa - Die Artikel 16, 40 und 41 als Begründung der Militärmacht Europa?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Rostock (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: 'Es ist notwendig, die derzeitige Neustrukturierung der Weltordnung zu nutzen, um die Teilnahme Europas als Global Player zu fördern. [...] Ohne militärische Handlungsfähigkeit, ohne die autonome Fähigkeit, militärische Operationen unter der Leitung der Europäischen Union durchzuführen, ohne geeignete militärische Kapazitäten und Ausrüstungen, ohne ein eigenes Informationssystem, ohne ein Budget für militärische Angelegenheiten, das den realen Bedürfnissen entspricht, wird Europa niemals mehr als ein Riese sein, der auf tönernen Füßen steht.' Nach über 60 Jahren europäischer Nachkriegsgeschichte, nach einer beispiellosen friedlichen Entwicklung und Internationalisierung West-, Mittel- und inzwischen auch Osteuropas; 55 Jahre nach Gründung der EGKS und pünktlich zum 50-jährigen Jubiläum der Römischen Verträge tritt am 1. November 2006 der Vertrag über eine Verfassung für Europa in Kraft. Dieser ersetzt dann die bisherigen Verträge über Gründung der EG und der EU von Maastricht 1993, beziehungsweise ihre Nachfolgeverträge von Amsterdam 1999 und Nizza 2001. In der Zeit vom 28.02.2002 bis zum 10.07.2003 sollte ein Konvent unter Beteiligung aller fünfzehn Mitgliedstaaten sowie den damaligen zehn Beitrittskandidaten, '[...] die wesentlichen Fragen [...] prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten [...] bemühen.' Eine Vereinfachung, möglicherweise Zusammenfassung, der bisherigen Verträge sollte angedacht werden. Statt jedoch nur seine Aufgabe zu erfüllen, also eine Agenda aufzustellen und bereits mögliche Lösungen vorzustellen, entwickelte sich der Konvent unter Leitung von Valery Giscard d'Estaing zu einem Gremium, das schon bald grundlegende Arbeiten an einem neuen Gemeinschaftsvertrag leistete. Das Endprodukt, der Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa wurde am 18. Juli dem Präsidenten des Europäischen Rates in Rom überreicht. Das Werk wurde allerdings nicht in vorliegender Form angenommen, da letztlich einige Regierungen ihre nationalstaatlichen Interessen verstärkt sehen wollten und deshalb einen Aufschub erwirkten. Nach einigen Änderungen wurde der Entwurf am 29. Oktober 2004 erneut vorgelegt und diesmal verabschiedet. Nun ist es an den Bürgern und Parlamenten der einzelnen Mitgliedstaaten, dem Vertrag zuzustimmen.