Das Insolvenzverfahren in Deutschland

von: Manuela Krämer

GRIN Verlag , 2005

ISBN: 9783638422109 , 30 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 16,99 EUR

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Das Insolvenzverfahren in Deutschland


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz) (Fachbereich Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Unternehmensführung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Insolvenzrecht ist gesetzlich geregelt in der Insolvenzordnung. Obermüller und Hess beschreiben das darin verfasste Insolvenzrecht als 'die Gesamtheit der gesetzlich normierten Austrittsbedingungen aus dem Markt der am Wirtschaftsleben Beteiligten für den Fall, dass die Gläubigerinteressen auf Grund eines Vermögensverfalls des Schuldners gefährdet sind.' Aufgrund der konjunkturellen Lage in Deutschland sind viele Unternehmen von der Insolvenz bedroht. Kaum eine Branche ist hiervon ausgenommen. Auch die Konjunkturaussichten für die Zukunft lassen befürchten, dass es einen weiteren Anstieg der Insolvenzen geben wird. Daher sind die insolvenzrechtlichen Regelungen von hoher Bedeutung für die Wirtschaft. Generell ist zu unterscheiden zwischen der Verbraucher- und der Regelinsolvenz. Zwischen den beiden Verfahren besteht allerdings keine Wahlmöglichkeit. Für alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO). Hat der Schuldner eine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit ausgeübt, so gilt auch hier das Verbraucherinsolvenzverfahren, sofern seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Dies ist gegeben, wenn der Schuldner nicht mehr als 19 Gläubiger hat. Eine zweite Voraussetzung ist, dass keinerlei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Dazu zählen insbesondere Forderungen von Finanzämtern und den Trägern der Sozialversicherung. Bei allen anderen natürlichen Personen und Unternehmen ist das Regelinsolvenzverfahren anzuwenden.