Wirksamkeit ausgewählter Klauseln zur Rügeobliegenheit in Allgemeinen Einkaufsbedingungen anhand von deutschem Recht und UN-Kaufrecht

von: Philipp Rosenhäger

diplom.de, 2008

ISBN: 9783836622806 , 80 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 58,00 EUR

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Wirksamkeit ausgewählter Klauseln zur Rügeobliegenheit in Allgemeinen Einkaufsbedingungen anhand von deutschem Recht und UN-Kaufrecht


 

Inhaltsangabe:Einleitung: Im Fokus dieser Arbeit soll die Untersuchung der Wirksamkeit ausgewählter Klauseln stehen, die die Rügeobliegenheit des Käufers in Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln. Als Maßstab der Überprüfung der Wirksamkeit dienen Vorschriften des deutschen Kaufrechts, also dem Handelsgesetzbuch und Bürgerlichem Gesetzbuch, sowie anhand des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Mit dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, mit welcher Vorsicht und unter Berücksichtigung aller äußeren Umstände, Verwender von EKB bei der Formulierung von Einkaufsbedingungen vorzugehen haben. Vor allem sind branchenspezifischen Besonderheiten und Handelsbräuche, ebenso wie alle speziellen Eigenschaften der betreffenden Ware gewichtig. Es ist schwer, anhand von Literaturmeinungen, Kommentaren und Lehrbüchern eine generelle Faustregel zu entwerfen, da die Rechtssprechung in einzelnen Fällen zu weit auseinander liegenden Ergebnissen kommt. Es soll jedoch in der Quintessenz dieser Arbeit eine Art Leitfaden entstehen, der aufzeigt, welchen Punkten ein Verwender von Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die sich mit der Rügeobliegenheit des Käufers befassen, Rechnung zu tragen hat. Weiterhin wird in dieser Arbeit die Sonderstellung der Qualitätssicherungsvereinbarungen innerhalb der Allgemeinen Einkaufsbedingungen beleuchtet. Im abschließenden Teil dieser Arbeit soll sowohl ein Formulierungsvorschlag für Einkaufsbedingungen zur Rügeobliegenheit entstehen, als auch ein Gedankenansatz für eine innovative Rechtswahlklausel vorgestellt werden. Es wird angenommen, dass alle in dieser Arbeit behandelten Vereinbarungen, Geschäftsbedingungen oder ähnliche Klauselwerke, lediglich im Verkehr zwischen Kaufleuten verwendet werden, d. h. die Prüfungsmaßstäbe der §§ 308, 309 BGB spielen für die Inhaltskontrolle nur einen untergeordneten Wert, sind in ihren Auswirkungen aber nicht ganz unerheblich als Orientierung bei der Auslegung der Vorschriften. Die Anwendung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind im modernen Waren- und Handelsverkehr unverzichtbar, da sie wesentliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln. Nahezu jedes Unternehmen verwendet heutzutage, neben Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen. Die Summe der gerichtlichen Entscheidungen zu Allgemeinen Einkaufsbedingungen, verglichen mit denen zu Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ist jedoch sehr gering. Dies spiegelt in gewisser [...]