Möglichkeiten zur Gestaltung verbindlicher Telekooperation

von: Moritz Strasser

diplom.de, 2001

ISBN: 9783832444389 , 96 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 58,00 EUR

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Möglichkeiten zur Gestaltung verbindlicher Telekooperation


 

Inhaltsangabe:Einleitung: Das Problem der Flüchtigkeit in der Telefonie - Inhalte werden wiedergegeben, können aber nicht archiviert werden - hat schon Thomas Alva Edison kurz nach der Erfindung des Telefons durch Graham Bell gesehen. Edison konstruierte ein Gerät, mit dessen Hilfe man Gespräche mitschneiden und zur Dokumentation beliebig oft abspielen konnte, den Phonographen. Das Telefon ist nicht nur das am weitesten verbreitete, sondern auch das am meisten genutzte Kommunikationsmedium, obwohl es in einigen Punkten nicht alle Wünsche und Anforderungen erfüllt. So ergab eine Versuchsstudie der GMD mit einem mobilen persönlichen Sicherheitsmanager, dass viele Teilnehmer die Möglichkeit begrüßten, Belege für erfolgreiche und erfolglose Verbindungsversuche zu erhalten. Bei den Nachgesprächen zu der Studie ergab sich außerdem, dass zusätzlich zu den Verbindungsbestätigungen eine Bestätigung der telefonischen Absprachen gewünscht wurde. Sollen verbindliche Vereinbarungen über das Telefon getroffen werden, muss Kontrolle wie auch Durchsetzbarkeit der Vereinbarung gewährleistet sein. Die Verbindlichkeit der Kommunikation sollte durch das Medium unterstützt werden. Dies wird erreicht, indem die Inhalte der Kommunikation im Konfliktfall gegenüber Dritten nachgewiesen werden können. Die an der Kommunikation beteiligten Personen sowie die eingegangenen Verpflichtungen müssen glaubhaft gegenüber einer Kontrollinstanz belegbar sein, damit eine Kontrolle und Durchsetzbarkeit der realen Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen garantiert werden kann. Die Problematik der Flüchtigkeit in der Telefonie lässt sich an folgendem Szenario aus dem Bereich des Telefonbanking verdeutlichen: Ein Kunde besitzt 1000 Aktien von einer Firma, der Kurs dieser Aktien befindet sich zwischen 60,- und 55,- . Der Kunde gibt telefonisch eine Verkaufsorder seines kompletten Aktienpakets zu einem Stop Loss von 50,- an seine Bank. Der Kurs der Aktie stürzt danach auf 18,- ab, aber die Aktien liegen noch immer in dem Depot des Kunden. Nach einem Anruf bei der Bank erfährt der Kunde, dass die Bank aus unerfindlichen Gründen keine Order erhalten hat. Der Kunde besitzt aber keinen Beleg, mit dem er gegenüber der Bank beweisen könnte, dass er erstens die Order abgegeben hat und zweitens die Bank die Order auch angenommen hat. In Telefonnetzen ist die Erstellung von Beweisen schwierig, da es sich bei einem Telefongespräch um einen Datenstrom handelt, der direkt ausgegeben und nicht [...]