Behandlungsfehler in der Medizin - Was nun? Verborgenes im Arzt-Patienten-Verhältnis

von: Dr. Michael Imhof

Schulz-Kirchner Verlag GmbH, 2010

ISBN: 9783824807901 , 232 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 22,00 EUR

Mehr zum Inhalt

Behandlungsfehler in der Medizin - Was nun? Verborgenes im Arzt-Patienten-Verhältnis


 

Zur Geschichteder Behandlungsfehler (S. 14-15)

Die Geburtsstunde des »Kunstfehlers«


Es war der Arzt Rudolf Virchow (1821 bis 1902), der im Zusammenhang mit der Novellierung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich im Jahr 1871 den Begriff des »Kunstfehlers« einführte und diesen als einen »Verstoß gegen allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft« definierte. Diese Auffassung ging in die Rechtsprechung des Reichsgerichtes ein, auf die letztendlich die Rechtsfigur des Heileingriffes als eine Körperverletzung zurückgeht.

Die Notwendigkeit für solche Rechtsentscheide stand außer Zweifel. Schon 1888 formulierte der berühmte Chirurg Johann Nepomuk von Nussbaum: »Chirurgische Unglücke, verschuldet oder unverschuldet, gibt es so viele, dass man kaum weiß, wo man das Aufzählen anfangen und beenden soll.«1 Etwa hundert Jahre später stellte der renommierte Chirurg Prof. E. H. Farthmann fest: »Die Medizin lebt notwendigerweise mit der Komplikation und dem daraus abgeleiteten Fehlervorwurf.«

Die moderne Rechtsprechung hat sich in Laufe der Zeit von der ursprünglichen Virchow’schen Definition des »Kunstfehlers« weitgehend entfernt. Heute hat sich der Begriff des Behandlungsfehlers durchgesetzt, der seine Definition aus einer Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ableitet. In den letzten Jahren ist zunehmend der Begriff des medizinischen Standards in den Vordergrund getreten. In Deutschland fand der erste Arzthaftungsprozess im Jahr 1811 in Berlin statt. Verhandelt wurde dabei folgende Krankengeschichte, die in einem Artikel von G. Carstensen so anschaulich und trefflich vorgetragen wurde, dass ich sie Ihnen nicht vorenthalten kann:

Die 21-jährige Luise Thiele wurde in die Charité (das berühmte Krankenhaus in Berlin) eingeliefert, weil sie die Nahrungsaufnahme verweigerte und dann in »wie es heißt Raserei« verfallen war. Sie wurde von dem Hofrat Dr. Ernst Horn behandelt, der die nach ihm benannte »Sack-Methode« anwandte. Die Patienten wurden dabei in einen Sack gesteckt und mussten darin so lange ausharren, bis sie zu toben aufgehört hatten. Am 1. September 1811 wurde also auch diese arme Patientin in besagten Sack gesteckt, weil sie laut Krankenblatt unaufhörlich geschrien hatte. Am Nachmittag des gleichen Tages verstummte sie dann plötzlich, weswegen sie aus dem Sack befreit wurde. Man fand sie leblos vor. Wiederbelebungsmaßnahmen waren vergeblich. Der Konkurrent des behandelnden Arztes war ein Herr Dr. Heinrich Kohlrausch, der zweite verantwortliche Arzt der Chirurgischen Abteilung. Dieser erstattete gegen Dr. Horn Anzeige.