Forensische Erkenntnistheorie. - Der Inferentielle Kontextualismus und die Funktion der kontextrelevanten Zweifel im Strafverfahren - Zugleich eine analytische Perspektive zur Sachverhaltsfeststellungsdogmatik.

von: Kyriakos N. Kotsoglou

Duncker & Humblot GmbH, 2015

ISBN: 9783428545551 , 360 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 89,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Forensische Erkenntnistheorie. - Der Inferentielle Kontextualismus und die Funktion der kontextrelevanten Zweifel im Strafverfahren - Zugleich eine analytische Perspektive zur Sachverhaltsfeststellungsdogmatik.


 

Die Beweiswürdigung stellt nach herrschender Meinung in der juristischen Literatur ein >Geheimnis< des Tatrichters dar. Obwohl man in die Sollvorschrift des § 267 StPO eine Mussvorschrift hineinliest und anschließend eine Urteilsbegründung erfordert, ist es der Sachverhaltsfeststellungsdogmatik noch nicht gelungen, dem Tatrichter einen detailreichen Beweismechanismus bereitzustellen. Und die Antwort auf die Frage, was für Anforderungen an den Beweis zu stellen bzw. unter welchen Umständen die jeweiligen schuldausschließenden Alternativen als (un-)vernünftig anzusehen sind, wird der Willkür überlassen. Der Autor unternimmt einen intensiveren Zugriff auf den Beweiswürdigungsvorgang und arbeitet eine anpassungsfähige Begründungsstruktur heraus, die dem Tatrichter epistemische Rechte und Pflichten vorschreibt. Der hier vertretene Inferentielle Kontextualismus gelangt zu ähnlichen Ergebnissen wie die höchstrichterliche Rechtsprechung, versieht sie aber mit einer tragfähigen erkenntnistheoretischen Basis zwecks einer überprüfbaren Beweisanalyse.

Kyriakos N. Kotsoglou studierte Rechtswissenschaft und Kriminalwissenschaften an den Universitäten Thessaloniki, Athen und Frankfurt a.M. Derzeit ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg (Abteilung: Rechtstheorie). Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Strafverfahrensrecht und Strafrecht, Beweisrecht und -analyse. Er hat bereits Studien in mehreren Sprachen zu Themen wie das Beweiskriterium und die Verständigung im Strafverfahren, der Satz >in dubio pro reo< sowie zu Grundlagefragen wie Rechtsvermutungen, Rechtsmethodik, Struktur von Rechtsdogmatiken etc.